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Gewalt gegen Ältere und
Diskriminierung älterer Menschen

              I.      Präambel

           II.      Gewalt gegen Ältere im persönlichen Nahraum

a.      häusliches Umfeld

b.      Alten- und Pflegeheime / Krankenhäuser

         III.      Diskriminierung Älterer im gesellschaftlichen Leben

a.      Arbeitswelt

b.      Gesellschaftliche Teilhabe

c.      Sicherheit

d.      Umgang mit neuen Technologien

        IV.      Schlussfolgerung

I. Präambel

Gewalt liegt vor in jeder Handlung und jedem Unterlassen, die sich gegen das Leben, die körperliche oder psychische Integrität oder die Freiheit einer Person richten oder die die Entwicklung der Person ernsthaft behindern. (Europarat)

Hemmungsloser Individualismus, der nur nach dem eigenen Vorteil fragt und weder für das Gemeinwohl noch für Solidarität Raum lässt, bedroht die ethischen Fundamente unseres Gemeinwesens. Oft wird sogar der Eindruck erweckt, durch ein langes Leben verhalte sich der Einzelne sozialschädlich!

Dabei ist nicht zu vergessen, dass es die Älteren waren, die die Basis für den Wohlstand der Jüngeren erarbeiteten. Sie haben Anspruch auf Alterslohn und gesellschaftliche Wertschätzung. Soziale Sicherheit für ältere Menschen ist kein Almosen und kein Gnadenakt, den man nach Belieben zur Disposition stellen kann. Sozialleistungen für Ältere sind das Äquivalent eigener Vorleistungen, die im Rahmen der generationsübergreifenden Solidarität erbracht worden sind.

Die gesellschaftliche Realität berücksichtigt dies nicht: vielfältige Formen der Benachteiligung und Gewaltanwendung gegen Ältere bestimmen das Bild. Das zu verändern ist angesichts der unbefriedigenden realen Situation in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein mühseliger und vor allen Dingen zeitaufwendiger Prozess, so dass es eines Schrittmachers im Sinne zwingender legislativer Vorgaben bedarf.

Dazu will die Europäische Senioren Union ihren Beitrag leisten und die Thematik nicht nur zu einem Arbeitsschwerpunkt machen, sondern auch konkrete Handlungsanforderungen an die Europäische Volkspartei, an das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und an die nationalen politischen Verantwortungsgremien richten.

II. Gewalt gegen Ältere im persönlichen Nahraum

Häusliches Umfeld

Grundsätzlich ist Gewalt in ihrer vielfältigen Form ein Phänomen, sowohl in der Geschichte als auch in der gesellschaftlichen Gegenwart. Die Formen von Gewalt gegen Ältere sind zwar schwer fassbar, aber dennoch virulent.

Es geht dabei auch um unbewusst wirksam werdende Formen von Gewalt und Benachteiligungen, die gegen die rechtsstaatliche Übereinkunft verstoßen.

Das Spektrum der Gewalt reicht von Vernachlässigung und seelischer Misshandlung über finanzielle Ausnutzung, Freiheitseinschränkung bis hin zu körperlicher Gewalt.

Gewalt tritt oft in engen sozialen oder privaten Beziehungen auf. Ältere Menschen zeigen Gewalt in der Familie selten an, so dass eine entsprechend hohe Dunkelziffer besteht.

Die Europäische Senioren Union will die Missstände nicht nur anprangern, sondern rasche Veränderungen erreichen. Dies erfordert klares und entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen:

  • Wer Senioren und Seniorinnen vor Gewalt schützen will, muss älteren Menschen die eigenständige Gestaltung ihres Lebensumfeldes ermöglichen. Entsprechende Hilfsangebote sind bereitzustellen.
  • Zur Verhütung menschlicher Isolierung muss ein abgestuftes, wohnortnahes und vernetztes Hilfesystem entwickelt werden.
  • Ältere Menschen dürfen nicht durch überbordende und oft nicht so gewünschte Fürsorge faktisch entmündigt werden; denn diese Entmündigung führt häufig dazu, dass die Senioren und Seniorinnen nur als Objekt behandelt und nicht als Subjekt mit eigenen Rechten und Pflichten begriffen werden.
  • Es ist erforderlich, Ärzten, Pflegepersonen, den gesetzlichen Betreuern, den Freunden, Nachbarn sowie Familienangehörigen die Gewaltthematik bewusst zu machen und letzteren Hilfestellung bei der Überwindung von Gewaltsituationen zu gewähren.
  • Eine angemessene Gesundheitsversorgung und psychologische Betreuung im Alter, die keine inhumanen Leistungsausschlüsse auf Grund von ökonomischen Kosten – Nutzen – Analysen zulässt, ist zu gewähren. Dazu gehören auch die leistungsfähige Pflegeinfrastruktur mit qualifiziertem Personal und die Erkenntnis, dass ambulante Versorgung vor stationärer Behandlung geht.
  • Gewalt in der Pflege äußert sich in körperlichen und seelischen Verletzungen, aber auch im Unterlassen von Hilfe und in der Vernachlässigung.
  • Sie kann im Privatbereich mit der Überbeanspruchung der Pflegepersonen zusammenhängen (Belastung durch Beruf, Familie, Krankheit usw.) so dass die Gewalt oftmals hinter „geschlossenen Türen“ geschieht und damit nur schwer erfassbar ist.
  • Politik und Gesellschaft müssen daher alles dafür tun, die Rahmenbedingungen für ein aktives Altern zu stärken. Oberstes Gebot muss dabei sein: Hilfsbedürftigkeit im Alter darf nicht zu Armut und zur sozialen Ausgrenzung führen.
  • Gesetzliche Maßnahmen, die jegliche Gewalt gegen ältere  Menschen unter Strafe stellen, sind – soweit dies nicht bereits erfolgt ist – in allen Mitgliedstaaten der EU sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht zu ergreifen unter  Berücksichtigung der schwächeren Position älterer Menschen, insbesondere wenn diese physisch oder psychisch krank sind.
  • Ältere Menschen müssen über ihre Rechte informiert werden. Juristischer Beistand muss ihnen gegebenenfalls kostenlos zugänglich sein.

Alten- und Pflegeheime / Krankenhäuser

Auch in Alten- / Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt: die Würde des Menschen ist unantastbar.

Der Schritt in ein Alten- / Pflegeheim muss eine autonome Entscheidung des Betroffenen sein. In stationären Einrichtungen darf es nicht zur physischen oder psychischen Gewaltanwendung, der Verletzung der Privatsphäre, einer unangemessenen medizinischen Betreuung und pharmazeutischen Versorgung wie zu einer finanziellen Ausbeutung kommen.

Grundsätzlich ist der gesundheitlichen Betreuung Älterer, die in ihren täglichen Verrichtungen beeinträchtigt sind, besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Mitwirkungsrechte von Heimbewohner/innen sind zu stärken.

Die Schulung und Qualifizierung des Managements, der Aufbau einrichtungsbezogener Qualitätsentwicklungsmaßnahmen, die Supervision und die Weiterentwicklung der fachspezifischen Fortbildung sind zu gewährleisten.

Durch eine Aufsicht über die Alten- und Pflegeheime muss sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und keine physische oder psychische Gewalt auf ältere Menschen ausgeübt wird.

III. Diskriminierung Älterer im gesellschaftlichen Leben

Jede Form von Diskriminierung kann von physischer und/oder psychischer Gewalt begleitet sein. Daher werden hier einige Bereiche stichpunktartig aufgeführt:

Arbeitswelt:

Jegliche Formen von Altersgrenzen und Einschränkungen von Beschäftigungen von Rentnern sind zu überprüfen,

erzwungene Frühverrentungen sind abzulehnen,

Überarbeitung von Altersgrenzen bei Einstellungen, Beförderung und Weiterbildung ist zu veranlassen,

Altersdiskriminierung bei der Ausübung öffentlicher Ämter und Mandate ist nicht zulässig.

Gesellschaftliche Teilhabe:

Einschränkung der Mobilität durch unangemessene Reglementierungen zu Lasten Älterer Menschen und durch fehlende Angebote im Verkehrsbereich sind zu beseitigen, da ihre Auswirkungen auf lebenslanges Lernen, Reisen, Freizeitgestaltung, Kultur und Sport die Älteren schwer beeinträchtigen.

Sowohl für die Gesellschaft als auch für die Älteren ist es wichtig, dass das politische Leben für sie zugänglich bleibt.

Sicherheit:

Die so wichtige Sicherheit und der Schutz von Älteren

  • im Verkehr,
  • vor Gewaltanwendung,
  • vor Diebstahl und Einbrüchen,
  • vor finanzieller Übervorteilung

sind zu gewährleisten.

Umgang mit neuen Technologien:

Es gilt das Diktat der neuen Technologien zu unterbinden, da durch die Technologisierung des täglichen Umfeldes vielfältige Barrieren entstehen.

Um den älteren Menschen eine Teilnahme an den modernen Lebensformen zu ermöglichen, muss Ihnen das Angebot gemacht werden, die Handhabung der neuen Technologien (Computer, Handy, Internet) zu erlernen.

IV. Schlussfolgerung

Wenn wir all dieses in dem Bewusstsein angehen, dass das wirkliche Alter eines Menschen nicht in seinem Pass steht , sondern sich in seinem Tun und Sein äußert, haben wir einen großen Fortschritt erzielt, der Grundlage für eine humane und würdige Begegnung mit älteren Menschen in ihrem jeweiligen Lebensumfeld sein wird.

Sowohl das Europäische Parlament als auch die Europäische Kommission werden deshalb aufgefordert, binnen einer Frist von vier Jahren die Mitgliedsstaaten der EU zu veranlassen, notwendige Gesetze zu verabschieden, damit die Rechte älterer Menschen geschützt und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ohne Beeinträchtigung garantiert sind.