Gewalt gegen Ältere und
Diskriminierung älterer Menschen
I.
Präambel
II.
Gewalt gegen Ältere im persönlichen Nahraum
a.
häusliches Umfeld
b.
Alten- und Pflegeheime / Krankenhäuser
III.
Diskriminierung Älterer im gesellschaftlichen
Leben
a.
Arbeitswelt
b.
Gesellschaftliche Teilhabe
c.
Sicherheit
d.
Umgang mit neuen Technologien
IV.
Schlussfolgerung
I. Präambel
Gewalt liegt vor
in jeder Handlung und jedem Unterlassen, die sich gegen das Leben, die
körperliche oder psychische Integrität oder die Freiheit einer Person richten
oder die die Entwicklung der Person ernsthaft behindern. (Europarat)
Hemmungsloser
Individualismus, der nur nach dem eigenen Vorteil fragt und weder für das
Gemeinwohl noch für Solidarität Raum lässt, bedroht die ethischen Fundamente
unseres Gemeinwesens. Oft wird sogar der Eindruck erweckt, durch ein langes
Leben verhalte sich der Einzelne sozialschädlich!
Dabei ist nicht zu vergessen, dass es die Älteren waren, die
die Basis für den Wohlstand der Jüngeren erarbeiteten. Sie haben Anspruch auf
Alterslohn und gesellschaftliche Wertschätzung. Soziale Sicherheit für ältere
Menschen ist kein Almosen und kein Gnadenakt, den man nach Belieben zur
Disposition stellen kann. Sozialleistungen für Ältere sind das Äquivalent eigener
Vorleistungen, die im Rahmen der generationsübergreifenden Solidarität erbracht
worden sind.
Die
gesellschaftliche Realität berücksichtigt dies nicht: vielfältige Formen der
Benachteiligung und Gewaltanwendung gegen Ältere bestimmen das Bild. Das zu verändern
ist angesichts der unbefriedigenden realen Situation in allen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union ein mühseliger und vor allen Dingen zeitaufwendiger
Prozess, so dass es eines Schrittmachers im Sinne zwingender legislativer
Vorgaben bedarf.
Dazu will die Europäische Senioren Union ihren Beitrag
leisten und die Thematik nicht nur zu einem Arbeitsschwerpunkt machen, sondern
auch konkrete Handlungsanforderungen an die Europäische Volkspartei, an das
Europäische Parlament, die Europäische Kommission und an die nationalen
politischen Verantwortungsgremien richten.
II. Gewalt gegen Ältere im persönlichen Nahraum
Häusliches
Umfeld
Grundsätzlich ist
Gewalt in ihrer vielfältigen Form ein Phänomen, sowohl in der Geschichte als
auch in der gesellschaftlichen Gegenwart. Die Formen von Gewalt gegen Ältere
sind zwar schwer fassbar, aber dennoch virulent.
Es geht dabei
auch um unbewusst wirksam werdende Formen von Gewalt und Benachteiligungen, die
gegen die rechtsstaatliche Übereinkunft verstoßen.
Das Spektrum der
Gewalt reicht von Vernachlässigung und seelischer Misshandlung über finanzielle
Ausnutzung, Freiheitseinschränkung bis hin zu körperlicher Gewalt.
Gewalt tritt oft
in engen sozialen oder privaten Beziehungen auf. Ältere Menschen zeigen Gewalt
in der Familie selten an, so dass eine entsprechend hohe Dunkelziffer besteht.
Die Europäische
Senioren Union will die Missstände nicht nur anprangern, sondern rasche
Veränderungen erreichen. Dies erfordert klares und entschlossenes Handeln aller
Verantwortlichen:
- Wer Senioren und Seniorinnen vor
Gewalt schützen will, muss älteren Menschen die eigenständige Gestaltung
ihres Lebensumfeldes ermöglichen. Entsprechende Hilfsangebote sind
bereitzustellen.
- Zur
Verhütung menschlicher Isolierung muss ein abgestuftes, wohnortnahes und
vernetztes Hilfesystem entwickelt werden.
- Ältere
Menschen dürfen nicht durch überbordende und oft nicht so gewünschte
Fürsorge faktisch entmündigt werden; denn diese Entmündigung führt häufig
dazu, dass die Senioren und Seniorinnen nur als Objekt behandelt und nicht
als Subjekt mit eigenen Rechten und Pflichten begriffen werden.
- Es ist erforderlich, Ärzten,
Pflegepersonen, den gesetzlichen Betreuern, den Freunden, Nachbarn sowie
Familienangehörigen die Gewaltthematik bewusst zu machen und letzteren
Hilfestellung bei der Überwindung von Gewaltsituationen zu gewähren.
- Eine angemessene
Gesundheitsversorgung und psychologische Betreuung im Alter, die keine
inhumanen Leistungsausschlüsse auf Grund von ökonomischen Kosten – Nutzen
– Analysen zulässt, ist zu gewähren. Dazu gehören auch die leistungsfähige
Pflegeinfrastruktur mit qualifiziertem Personal und die Erkenntnis, dass
ambulante Versorgung vor stationärer Behandlung geht.
- Gewalt in der Pflege äußert sich in
körperlichen und seelischen Verletzungen, aber auch im Unterlassen von
Hilfe und in der Vernachlässigung.
- Sie kann im Privatbereich mit der
Überbeanspruchung der Pflegepersonen zusammenhängen (Belastung durch
Beruf, Familie, Krankheit usw.) so dass die Gewalt oftmals hinter
„geschlossenen Türen“ geschieht und damit nur schwer erfassbar ist.
- Politik und Gesellschaft müssen daher
alles dafür tun, die Rahmenbedingungen für ein aktives Altern zu stärken. Oberstes
Gebot muss dabei sein: Hilfsbedürftigkeit im Alter darf nicht zu Armut und
zur sozialen Ausgrenzung führen.
- Gesetzliche Maßnahmen, die jegliche
Gewalt gegen ältere Menschen unter
Strafe stellen, sind – soweit dies nicht bereits erfolgt ist – in allen
Mitgliedstaaten der EU sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht zu ergreifen
unter Berücksichtigung der
schwächeren Position älterer Menschen, insbesondere wenn diese physisch
oder psychisch krank sind.
- Ältere
Menschen müssen über ihre Rechte informiert werden. Juristischer Beistand
muss ihnen gegebenenfalls kostenlos zugänglich sein.
Alten- und Pflegeheime / Krankenhäuser
Auch in Alten- /
Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt: die Würde des Menschen ist
unantastbar.
Der Schritt in ein Alten- / Pflegeheim muss eine autonome
Entscheidung des Betroffenen sein. In stationären Einrichtungen darf es nicht
zur physischen oder psychischen Gewaltanwendung, der Verletzung der
Privatsphäre, einer unangemessenen medizinischen Betreuung und pharmazeutischen
Versorgung wie zu einer finanziellen Ausbeutung kommen.
Grundsätzlich ist der gesundheitlichen Betreuung Älterer,
die in ihren täglichen Verrichtungen beeinträchtigt sind, besondere
Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Mitwirkungsrechte von Heimbewohner/innen sind zu
stärken.
Die Schulung und Qualifizierung des Managements, der Aufbau
einrichtungsbezogener Qualitätsentwicklungsmaßnahmen, die Supervision und die
Weiterentwicklung der fachspezifischen Fortbildung sind zu gewährleisten.
Durch eine Aufsicht über die Alten- und Pflegeheime muss sichergestellt
werden, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und keine physische oder
psychische Gewalt auf ältere Menschen ausgeübt wird.
III. Diskriminierung Älterer im
gesellschaftlichen Leben
Jede Form von Diskriminierung kann von physischer und/oder
psychischer Gewalt begleitet sein. Daher werden hier einige Bereiche
stichpunktartig aufgeführt:
Arbeitswelt:
Jegliche Formen von Altersgrenzen und Einschränkungen von
Beschäftigungen von Rentnern sind zu überprüfen,
erzwungene Frühverrentungen sind abzulehnen,
Überarbeitung von Altersgrenzen bei Einstellungen,
Beförderung und Weiterbildung ist zu veranlassen,
Altersdiskriminierung bei der Ausübung öffentlicher Ämter
und Mandate ist nicht zulässig.
Gesellschaftliche Teilhabe:
Einschränkung der Mobilität durch unangemessene
Reglementierungen zu Lasten Älterer Menschen und durch fehlende Angebote im
Verkehrsbereich sind zu beseitigen, da ihre Auswirkungen auf lebenslanges
Lernen, Reisen, Freizeitgestaltung, Kultur und Sport die Älteren schwer
beeinträchtigen.
Sowohl für die Gesellschaft als auch für die Älteren ist es
wichtig, dass das politische Leben für sie zugänglich bleibt.
Sicherheit:
- im
Verkehr,
- vor
Gewaltanwendung,
- vor
Diebstahl und Einbrüchen,
- vor
finanzieller Übervorteilung
sind zu gewährleisten.
Umgang mit neuen Technologien:
Es gilt das Diktat der neuen Technologien zu unterbinden, da
durch die Technologisierung des täglichen Umfeldes vielfältige Barrieren
entstehen.
Um den älteren Menschen eine Teilnahme an den modernen
Lebensformen zu ermöglichen, muss Ihnen das Angebot gemacht werden, die
Handhabung der neuen Technologien (Computer, Handy, Internet) zu erlernen.
IV. Schlussfolgerung
Wenn wir all dieses in dem Bewusstsein angehen, dass das
wirkliche Alter eines Menschen nicht in seinem Pass steht , sondern sich in
seinem Tun und Sein äußert, haben wir einen großen Fortschritt erzielt, der
Grundlage für eine humane und würdige Begegnung mit älteren Menschen in ihrem
jeweiligen Lebensumfeld sein wird.
Sowohl das Europäische Parlament als auch die Europäische
Kommission werden deshalb aufgefordert, binnen einer Frist von vier Jahren die
Mitgliedsstaaten der EU zu veranlassen, notwendige Gesetze zu verabschieden,
damit die Rechte älterer Menschen geschützt und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben ohne Beeinträchtigung garantiert sind.