Bericht des Präsidenten

LH-Stv.a.D. Stefan KNAFL (A)
Präsident der Europäischen Senioren Union

4. Kongress der Europäischen Senioren Union (ESU)
in Brüssel (B) am 17./18. Oktober 2001

Am 7. November 1995 fand unser Gründungskongress statt. Bei diesem Kongress haben mich die Delegierten zum Präsidenten dieser Organisation gewählt. Am 21. und 22. März 1999 fand in Köln der 3. Kongress der ESU statt und es wurde mir neuerlich das Vertrauen gegeben, für eine weitere Funktionsperiode das Amt des Präsidenten auszuüben.

In diesen sechs Jahren habe ich mich mit Unterstützung der Vizepräsidenten, des Finanzreferenten, dem Generalsekretär und seinen Mitarbeitern bemüht, die ESU im Rahmen der EVP zu einem anerkannten Partner zu gestalten.

Im Oktober 1999 haben wir beschlossen, dafür einzutreten, die ESU im Rahmen der EVP-Fraktion entsprechend zu verankern, damit eine ständige Ansprechstelle für Seniorenanliegen entstehen kann. Mit dem neuen Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Gert Poettering wurden Gespräche aufgenommen und diese konnten nunmehr positiv abgeschlossen werden. Bei unserer letzten Sitzung der Exekutive in Riga haben wir das Mitglied des EU-Parlaments, Frau Dr. Marilies Flemming, zur Seniorenbeauftragten gewählt und dies Dr. Poettering schriftlich mitgeteilt. Die EVP-Fraktion hat dies zur Kenntnis genommen und damit ist Dr. Marilies Flemming Ansprechpartnerin für Seniorenanliegen der EVP-Fraktion des EU-Parlamentes.

Dieser lange Zeitraum bis zur Lösung unseres Wunsches war auch dadurch bedingt, dass im Zusammenhang mit der Bildung einer neuen Regierung in Österreich es zu den Ihnen bekannten Auswirkungen kam. Auch in der ESU kam es zu einer Diskussion in dieser Frage und zum Abschluss dieser Diskussion wurde eine Entschließung einstimmig angenommen. Sie hatte folgenden Wortlaut:

„Die Europäische Seniorenunion bekennt sich uneingeschränkt zu allen Zielen und Prinzipien der Europäischen Volkspartei und zu den Grundwerten der Europäischen Union, insbesondere auf dem Gebiet der Menschenrechte.

Daher hat die ESU volles Verständnis dafür, dass Mitgliedsorganisationen, vornehmlich aus Ländern, die unter dem Nationalsozialismus schwer gelitten haben, mit großer Sorge alle Entwicklungen verfolgen, die zu einem Wiederaufleben totalitären Gedankengutes führen könnten.

Das Exekutivkomitee der ESU hat in seiner Sitzung vom 17. Februar 2000 die Entschließung der belgischen Gruppe zur Kenntnis genommen. Ferner hat das Exekutivkomitee die von den beiden Parteivorsitzenden der ÖVP und FPÖ unterzeichnete Deklaration der Österreichischen Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Die ESU erwartet, dass die ÖVP ausschließlich nach den in dieser Deklaration festgehaltenen Grundsätzen handeln wird.

Unter dieser Voraussetzung sieht die ESU keine Veranlassung, einem eventuellen Antrag auf Ausschluss der ÖVP aus der Europäischen Volkspartei zuzustimmen, und ermächtigt den Präsidenten, in diesem Sinne die Meinung der ESU am 6. April 2000 zu vertreten.“

Am 7. Juni 2000 hat der Vorstand der EVP entschieden, dass die ÖVP in allen Gremien eingeladen wird und mitarbeiten kann.

Dies wurde dadurch ermöglicht, dass Vertreter der EVP unter der Leitung von Wim van Velzen eine Prüfung der Situation in Österreich vorgenommen und mit einem entsprechenden Bericht die Grundlage für diesen Beschluss des EVP-Vorstandes geliefert haben.

Die Erfahrungen mit den Sanktionen gegen Österreich haben dazu geführt, dass es nach der Bildung einer neuen Regierung in Italien zu keinen gleichartigen Maßnahmen der EU (obwohl durch führende Politiker angekündigt) gekommen ist (oder hat die Größe eines EU-Mitgliedsstaates eine Bedeutung?).

Beim Kölner Kongress habe ich über die Aufnahme der ESU in die Liaison-Gruppe berichtet. Gegen den Widerstand der NGO’s hat die Kommission entschieden, dass wir als sechstes Mitglied aufgenommen werden.

In der Sitzung des Exekutivkomitees am 17. Februar 2000 hat GS. Ing. Mohaupt darüber berichtet, dass zum Zeitpunkt unserer Aufnahme die Kommission eine andere Form unter der Bezeichnung „Plattform“ schaffen wolle.

Die ESU hat von Anfang an konstruktiv am Zustandekommen dieser Plattform mitgearbeitet, die Entwicklung lief aber ungünstig.

Wir haben festgelegt, dass die Mitarbeit der ESU grundsätzlich beibehalten werden soll.

3 Grundsätze müssen gewahrt sein:

Plattform: von Senioren für Senioren

Aufgrund unserer Diskussion hat es ein Gespräch zwischen den Verantwortlichen der „Seniorenplattform“, welche inzwischen als „AGE“ gegründet wurde, gegeben. Konkrete Ergebnisse konnten nicht erzielt werden.

Als skandalös beurteile ich die Vorgangsweise von Frau Kommissarin Diamontopoulou. Sie war bisher nicht bereit, eine Abordnung der ESU zu einem Gespräch zu empfangen. Sie will nur mit den Vertretern der neugebildeten Organisation sprechen.

Zielsetzung bleibt jedenfalls: Kein Abbruch der Kontakte, jedoch als ESU auf eigenen Füßen bleiben.

Jetzt wird auch eine Seniorenorganisation der Sozialdemokraten auf europäischer Ebene gebildet.

Wenn es Seniorenorganisationen der zwei stärksten Fraktionen des EU-Parlaments gibt, dann wird es der zuständigen Kommissarin schwer fallen, ihren bisherigen Standpunkt aufrecht zu erhalten.

Die EU-Organe reden von mehr Bürgernähe, Frau Diamontopoulou praktiziert das Gegenteil.

Die ESU hat sich auch mit Vorschlägen zur Formulierung des Kongress-Dokumentes, welches beim EVP-Kongress vom 11.-13.1.2001 in Berlin beschlossen wurde, beteiligt.

Bei den Diskussionen zum Grundsatzdokument ergaben sich folgende Schwerpunkte:

Wertegemeinschaft: Die relevanten Feststellungen betreffen auch die Senioren. Insbesondere das Diskriminierungsverbot, welches auch in der Grundrechtscharta der EU verankert wurde. Ziel muss sein, die Verankerung auch im nationalen Recht zu erreichen (Zusage der Regierungsparteien in Österreich).
Wirtschaft: Das lebenbegleitende Lernen erhält auch für Senioren immer größere Bedeutung.
Bioethik: Die Fragen der Sterbebegleitung – Sterbehilfe wurden durch Entwicklungen in den Niederlanden heiß diskutiert.
Zur Sterbebegleitung ein unbedingtes „ja“
Zur Sterbehilfe ein unbedingtes „nein“
Zur Verlängerung des Sterbens, kein unbedingtes „ja“

Ein Problem bildet die Beschickung von Arbeitskreisen. Die ESU ist nicht in der Lage, die entsprechenden Kosten (Reise und Aufenthalt) der Vertreter in den Arbeitskreisen zu bezahlen.

Die EVP müsste eine Lösung dieses Problems ins Auge fassen, denn eine gedeihliche Arbeit dieser Arbeitskreise ohne entsprechende Mitarbeit der Vertreter der Senioren wird nicht möglich sein.

Am 28. September 2000 fand in Brüssel ein Kongress mit dem Thema „Senioren und Ehrenamt“ statt. Er wurde von unseren belgischen Freunden, voran Frau Vizepräsidentin Elisabeth Dispaux-Cornil hervorragend organisiert. Die Dokumentation ist fertiggestellt und wurde in Riga an die Vorstandsmitglieder verteilt.

Dem Veranstaltungsteam des Kongresses mit Frau Vizepräsidentin Dispaux-Cornil möchte ich noch einmal für die geleistete Arbeit danken.

Zum Schluss meines Berichtes möchte ich nach sechsjährigem Bestehen der ESU und Beendigung meiner Tätigkeit als deren Präsident darauf verweisen, dass in diesen sechs Jahren gute Arbeit geleistet wurde.

Der Wiener Kongress mit der „Wiener Erklärung“ war und wird auch in der Zukunft eine wichtige Grundlage für die Arbeit der ESU sein.

In Workshops in Königswinter, in Budapest und in Levoca haben wir zu den Themen „Die Sicherung der Altersversorgung und generationenübergreifende Bindung innerhalb der EU“, „Die Schaffung von Strukturen für die politische Integration und Partizipation der Senioren“ und „Die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder“ detaillierte Grundlagen für unsere Arbeit nicht nur diskutiert, sondern festgeschrieben.

Mit großer Genugtuung stelle ich fest, dass die EVP-Fraktion des EU-Parlaments aufgrund der Entschließung des Seniorenforums vom 30. September 1998 ein Programm für die Förderung der Senioren im 21. Jahrhundert erarbeitet hat.

Es geht dabei um:

Dieses Ergebnis ist auf unsere Initiative zurückzuführen und beweist, dass sich Einsatz und Nachhaltigkeit lohnen.

Wenn wir auf allen Ebenen (kommunal-, regional-, national- und auf EU-Ebene) und in allen Bereichen mit mehr Selbstbewusstsein auftreten (Konflikte nicht meiden) und für unsere berechtigten Anliegen eintreten, dann wird es uns gelingen, den Senioren den für sie gerechten Stellenwert in der Gesellschaft zu erreichen.

Abschließend möchte ich mich bei Ihnen, den Delegierten der Mitgliedsorganisationen, den Mitgliedern des Exekutivkomitees, den Frauen und den Herren Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, beim Generalsekretär und seinen Mitarbeitern sehr herzlich für das mir entgegengebrachte Vertrauen, die loyale Mitarbeit und die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.

Für mich waren diese sechs Jahre mit Euch, meine lieben Freundinnen und Freunde, schöne Jahr – es hätte mir leid getan, sie nicht mit Euch erlebt zu haben.

Mit einer Vision darf ich mich von Euch als Präsident verabschieden. – Möge die Arbeit der ESU dazu beitragen, dass es eines Tages keinen Tag der Alten und kein UNO-Jahr für ältere Menschen mehr geben muss.